Ortsschild auf dem "Insolvenz" steht.

Unternehmensinsolvenzen

Kei­ne län­ge­re Ausnahmeregel


Plei­te­wel­le könn­te jetzt Fahrt auf­neh­men

Im Coro­na-Jahr 2020 bleibt eine gro­ße Plei­te­wel­le aus. Grund dafür ist eine Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht für Unter­neh­men mit einem Anspruch auf Coro­na-Hil­fen. Doch mit der Son­der­re­ge­lung könn­te jetzt schon in weni­gen Tagen Schluss sein — denn eine Ver­län­ge­rung ist momen­tan nicht geplant.

Zahl­rei­chen Unter­neh­men droht bereits in weni­gen Tagen die Insol­venz. Die Bun­des­re­gie­rung hat sich bis­lang nicht dar­auf eini­gen kön­nen, die noch bis Monats­en­de gül­ti­ge Rege­lung zur Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht erneut zu ver­län­gern. Die­se Ver­län­ge­rung sei “im Moment nicht geplant”, sag­te der Spre­cher des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums, Maxi­mi­li­an Kall.


Ein Jahr Wirt­schaft im Lockdown


Vom Lebens­traum bleibt nur ein Schul­den­berg
Aller­dings wer­de sich das Res­sort wei­te­ren Dis­kus­sio­nen dar­über “nicht ver­schlie­ßen”. Der­zeit bera­ten die Res­sorts Jus­tiz, Wirt­schaft und Finan­zen über eine mög­li­che Ver­län­ge­rung. Soll­te es bis zum 30. April kei­ne Eini­gung geben, wäre laut Kall aber auch eine rück­wir­ken­de Rege­lung mög­lich. Die Aus­set­zung der Antrags­pflicht war seit März 2020 mehr­fach ver­län­gert wor­den, zuletzt im Janu­ar. Sie gilt nun nur noch für über­schul­de­te Unter­neh­men, die Coro­na-Hil­fen bean­tragt, aber noch nicht erhal­ten haben.

Für Zah­lungs­un­fä­hig­keit gilt die Antrags­pflicht seit Okto­ber wie­der. Nach jet­zi­gem Rechts­stand müs­sen dann alle Unter­neh­men bei Über­schul­dung ab 1. Mai eine mög­li­che Betriebs­plei­te wie­der anzei­gen. Die SPD-Frak­ti­on hat­te für eine ver­län­ger­te Aus­nah­me­re­gel plä­diert. War­nun­gen waren aber von Wirt­schafts­for­schern und auch aus der Uni­ons­frak­ti­on gekom­men, weil der außer­or­dent­li­che Insol­venz­schutz Gläu­bi­ger und damit letzt­lich Arbeits­plät­ze gefähr­den könnte.

Im gesam­ten Coro­na-Jahr 2020 waren die Fir­men­plei­ten wegen der Rege­lung um 15,5 Pro­zent gesun­ken und hat­ten damit den nied­rigs­ten Stand seit 1999 erreicht. Im März 2021 stie­gen die Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen aber deut­lich an und erreich­ten fast das Vorjahresniveau.

Quel­le: ntv.de, jki/AFP

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