Ein sehr wichtiger Schritt!!
Gig Arbeiter sind Arbeitnehmer
Den Boom von Uber, Deliveroo und anderen Plattformen will die EU-Kommission nicht abwürgen. Aber die oft prekären Jobs der Mitarbeiter will sie nicht mehr hinnehmen.
Rückenwind geht anders. Nur einen Tag vor der Vorstellung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Plattformarbeit stufte ein Gericht in Brüssel die Mitarbeiter des Lieferdienstes Deliveroo als Selbstständige ein – genau das will der zuständige EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit eigentlich ändern und beruft sich dabei auf die Rechtsprechung der Gerichte der EU-Staaten.
Immer wieder haben sich die nationalen Gerichte in den vergangenen Jahren mit der Frage befasst, ob die Fahrer von Uber, Deliveroo oder anderen Plattformen als Selbstständige oder als Beschäftigte einzustufen sind. Mehr als hundert Gerichtsurteile führt die Kommission an. In den meisten Fällen hätten die Gerichte die Fahrer und anderen für Plattformen Tätigen als „Arbeitnehmer“ eingestuft und ihnen so Anspruch auf die damit einhergehenden Sozial- und Arbeitsrechte verschafft.
Kriterien für Arbeitnehmer
28 Millionen Menschen arbeiten nach Angaben der Kommission momentan für Plattformanbieter. Zu dieser „Gig Economy“ gehören alle, die über Internet-Plattformen Aufträge bekommen. Das können auch Designer oder Übersetzer sein. 5,5 Millionen davon würden zu Unrecht als Selbstständig eingestuft, sagt Schmit. Diese will die Kommission nun grundsätzlich zunächst einmal als Arbeitnehmer einstufen. Konkret soll das für alle gelten, die zwei von fünf Kriterien erfüllen. Diese sind, dass der Auftraggeber die Arbeit überwacht, die Bezahlung für Aufträge mitbestimmt, Arbeitsstunden vorgibt, Vorgaben für die Kleidung macht und ihnen untersagt, einen eigenen Kundenstamm aufzubauen. Die Kuriere von Deliveroo wären damit als Arbeitnehmer einzustufen.
Zwischen 1,7 Millionen und 4,2 Millionen „Gig-Arbeiter“ könnten damit neu als Arbeitnehmer eingestuft werden und Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn, geregelte Arbeitszeiten, Sozialleistungen oder die Organisation von Betriebsräten erhalten, schätzt Schmit. Auch dabei werden allerdings die Gerichte ein Wörtchen mitzureden haben. Denn die Plattformanbieter können die Einstufung von den nationalen Gerichten auf Grundlage des nationalen Arbeitsrechts anfechten. Es kehrt sich also vor allem die Ausgangslage um. Während heute ein Mitarbeiter gegen die Plattform klagen muss, um als Arbeitnehmer eingestuft zu werden, läuft das künftig anders herum.
Schmit verteidigte den Vorstoß gegen den Vorwurf, die EU-Kommission würge damit eine Wachstumsbranche ab. „Niemand wolle die Plattformwirtschaft killen, stoppen und behindern“, sagt er. Aber es gebe keinen Grund dafür, dass sich die neuen und durch moderne Technik ermöglichten Geschäftsmodelle außerhalb des europäischen Sozialmodells bewegen müssten. „Wir wollen sicherstellen, dass die neu entstehenden Stellen Qualitäts- sind und keine prekären Jobs sind“, sagte der Luxemburger. EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis lobte die „Gig Economy“ als Chance für junge und schlecht ausgebildete Arbeitskräfte, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Zugleich verschafften sie ihren Kunden besseren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen. Auch er kritisierte aber den schlechten Zugang zu Sozialleistungen oder etwa der Versicherung gegen Unfälle.
Kontrolle über Auftragsvergabe
Jenseits des Vorschlag zur Einstufung der Plattform-Mitarbeiter als Arbeitnehmer will die Kommission ihnen eine bessere Kontrolle über die Auftragsvergabe geben. Die Auftragsvergabe durch Algorithmen soll immer von Menschen überwacht werden. Außerdem sollen die Mitarbeiter das Recht bekommen, die Entscheidungen solcher Algorithmen in Frage zu stellen. Unabhängig davon sollen die Internet-Plattformen keine persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter sammeln dürfen, die für deren eigentliche Arbeit nicht relevant sind.
Der Kommissionsvorschlag muss nun noch von dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat, dem Gremium der EU-Mitgliedstaaten, beraten werden. Nur wenn ihn beide EU-Institutionen annehmen, kann er in Kraft treten. Die Europaabgeordnete Gabriele Bischoff (SPD) begrüßte den Vorstoß. Die Plattformwirtschaft habe 2019 einen Umsatz von 44 Milliarden Euro erzielt. „Einige der reichsten Unternehmen der Welt haben dieses Geld auf Kosten der Plattformarbeiter erwirtschaftet, die in vielen Fällen zu Unrecht als selbstständig eingestuft wurden“, kritisierte sie.