Fahrendes Moped mit Transportkasten.

Gorilla UBER UND DELIVEROO & Co Brüssel will Fahrer schützen

Ein sehr wich­ti­ger Schritt!!

Gig Arbei­ter sind Arbeitnehmer

Den Boom von Uber, Deli­veroo und ande­ren Platt­for­men will die EU-Kom­mis­si­on nicht abwür­gen. Aber die oft pre­kä­ren Jobs der Mit­ar­bei­ter will sie nicht mehr hinnehmen.

Rücken­wind geht anders. Nur einen Tag vor der Vor­stel­lung des Vor­schlags der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zur Platt­form­ar­beit stuf­te ein Gericht in Brüs­sel die Mit­ar­bei­ter des Lie­fer­diens­tes Deli­veroo als Selbst­stän­di­ge ein – genau das will der zustän­di­ge EU-Sozi­al­kom­mis­sar Nico­las Schmit eigent­lich ändern und beruft sich dabei auf die Recht­spre­chung der Gerich­te der EU-Staaten.

Immer wie­der haben sich die natio­na­len Gerich­te in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mit der Fra­ge befasst, ob die Fah­rer von Uber, Deli­veroo oder ande­ren Platt­for­men als Selbst­stän­di­ge oder als Beschäf­tig­te ein­zu­stu­fen sind. Mehr als hun­dert Gerichts­ur­tei­le führt die Kom­mis­si­on an. In den meis­ten Fäl­len hät­ten die Gerich­te die Fah­rer und ande­ren für Platt­for­men Täti­gen als „Arbeit­neh­mer“ ein­ge­stuft und ihnen so Anspruch auf die damit ein­her­ge­hen­den Sozi­al- und Arbeits­rech­te verschafft.

Kriterien für Arbeitnehmer

28 Mil­lio­nen Men­schen arbei­ten nach Anga­ben der Kom­mis­si­on momen­tan für Platt­form­an­bie­ter. Zu die­ser „Gig Eco­no­my“ gehö­ren alle, die über Inter­net-Platt­for­men Auf­trä­ge bekom­men. Das kön­nen auch Desi­gner oder Über­set­zer sein. 5,5 Mil­lio­nen davon wür­den zu Unrecht als Selbst­stän­dig ein­ge­stuft, sagt Schmit. Die­se will die Kom­mis­si­on nun grund­sätz­lich zunächst ein­mal als Arbeit­neh­mer ein­stu­fen. Kon­kret soll das für alle gel­ten, die zwei von fünf Kri­te­ri­en erfül­len. Die­se sind, dass der Auf­trag­ge­ber die Arbeit über­wacht, die Bezah­lung für Auf­trä­ge mit­be­stimmt, Arbeits­stun­den vor­gibt, Vor­ga­ben für die Klei­dung macht und ihnen unter­sagt, einen eige­nen Kun­den­stamm auf­zu­bau­en. Die Kurie­re von Deli­veroo wären damit als Arbeit­neh­mer einzustufen.

Zwi­schen 1,7 Mil­lio­nen und 4,2 Mil­lio­nen „Gig-Arbei­ter“ könn­ten damit neu als Arbeit­neh­mer ein­ge­stuft wer­den und Anspruch auf einen gesetz­li­chen Min­dest­lohn, gere­gel­te Arbeits­zei­ten, Sozi­al­leis­tun­gen oder die Orga­ni­sa­ti­on von Betriebs­rä­ten erhal­ten, schätzt Schmit. Auch dabei wer­den aller­dings die Gerich­te ein Wört­chen mit­zu­re­den haben. Denn die Platt­form­an­bie­ter kön­nen die Ein­stu­fung von den natio­na­len Gerich­ten auf Grund­la­ge des natio­na­len Arbeits­rechts anfech­ten. Es kehrt sich also vor allem die Aus­gangs­la­ge um. Wäh­rend heu­te ein Mit­ar­bei­ter gegen die Platt­form kla­gen muss, um als Arbeit­neh­mer ein­ge­stuft zu wer­den, läuft das künf­tig anders herum.

Schmit ver­tei­dig­te den Vor­stoß gegen den Vor­wurf, die EU-Kom­mis­si­on wür­ge damit eine Wachs­tums­bran­che ab. „Nie­mand wol­le die Platt­form­wirt­schaft kil­len, stop­pen und behin­dern“, sagt er. Aber es gebe kei­nen Grund dafür, dass sich die neu­en und durch moder­ne Tech­nik ermög­lich­ten Geschäfts­mo­del­le außer­halb des euro­päi­schen Sozi­al­mo­dells bewe­gen müss­ten. „Wir wol­len sicher­stel­len, dass die neu ent­ste­hen­den Stel­len Qua­li­täts- sind und kei­ne pre­kä­ren Jobs sind“, sag­te der Luxem­bur­ger. EU-Kom­mis­si­ons­vi­ze­prä­si­dent Val­dis Dom­brovskis lob­te die „Gig Eco­no­my“ als Chan­ce für jun­ge und schlecht aus­ge­bil­de­te Arbeits­kräf­te, ihren Lebens­un­ter­halt zu ver­die­nen. Zugleich ver­schaff­ten sie ihren Kun­den bes­se­ren Zugang zu Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen. Auch er kri­ti­sier­te aber den schlech­ten Zugang zu Sozi­al­leis­tun­gen oder etwa der Ver­si­che­rung gegen Unfälle.

Kontrolle über Auftragsvergabe

Jen­seits des Vor­schlag zur Ein­stu­fung der Platt­form-Mit­ar­bei­ter als Arbeit­neh­mer will die Kom­mis­si­on ihnen eine bes­se­re Kon­trol­le über die Auf­trags­ver­ga­be geben. Die Auf­trags­ver­ga­be durch Algo­rith­men soll immer von Men­schen über­wacht wer­den. Außer­dem sol­len die Mit­ar­bei­ter das Recht bekom­men, die Ent­schei­dun­gen sol­cher Algo­rith­men in Fra­ge zu stel­len. Unab­hän­gig davon sol­len die Inter­net-Platt­for­men kei­ne per­sön­li­chen Daten ihrer Mit­ar­bei­ter sam­meln dür­fen, die für deren eigent­li­che Arbeit nicht rele­vant sind.

Der Kom­mis­si­ons­vor­schlag muss nun noch von dem Euro­päi­schen Par­la­ment und dem Minis­ter­rat, dem Gre­mi­um der EU-Mit­glied­staa­ten, bera­ten wer­den. Nur wenn ihn bei­de EU-Insti­tu­tio­nen anneh­men, kann er in Kraft tre­ten. Die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te Gabrie­le Bisch­off (SPD) begrüß­te den Vor­stoß. Die Platt­form­wirt­schaft habe 2019 einen Umsatz von 44 Mil­li­ar­den Euro erzielt. „Eini­ge der reichs­ten Unter­neh­men der Welt haben die­ses Geld auf Kos­ten der Platt­form­ar­bei­ter erwirt­schaf­tet, die in vie­len Fäl­len zu Unrecht als selbst­stän­dig ein­ge­stuft wur­den“, kri­ti­sier­te sie.

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