Facebook oder Meta ‑vollkommen egal- 20 Jahre Erfahrung

Wie nach­hal­tig ist die Unter­neh­mens­stra­te­gie von Facebook?

Gibt es Face­book noch in fünf Jah­ren? Oder kommt das Ende sogar schnel­ler? Ja wenn die Haf­tung aus­ge­wei­tet wird. Die ers­ten Pro­zes­se wer­den ent­schei­dend sein. Und dann ist egal ob es Face­book oder Meta heißt!!

Face­book und der Datenschutz.

Zustim­mung der User bei jeder ein­zel­nen Daten­trans­ak­ti­on gefordert.

User soll­ten an den Ein­nah­men aus der Nut­zung der Daten mitverdienen.

Wird Facebook für schwerste Straftaten haftbar gemacht

Ver­tre­ter der Roh­in­gya ver­kla­gen Face­book auf 150 Mil­li­ar­den Dol­lar. Anlass ist die unheil­vol­le Rol­le, die Face­book 2017 bei der Ver­fol­gung die­ser Bevöl­ke­rungs­grup­pe und den gegen sie ver­üb­ten Ver­bre­chen in Myan­mar gespielt hat. Dort hat­ten Ange­hö­ri­ge des Mili­tärs über Face­book die Stim­mung gegen die Roh­in­gya unter ande­rem durch erfun­de­ne Geschich­ten über an Bud­dhis­ten began­ge­ne Ver­bre­chen geschürt. Getarnt waren die Mili­tärs als Fans von Pop­stars oder Beau­ty Queens. Face­book wur­de dafür kri­ti­siert, zu lang­sam reagiert und die Troll-Accounts zu spät abge­schal­tet zu haben.

Der Fall Myan­mar könn­te der Fra­ge der Haf­tung sozia­ler Medi­en eine neue Dimen­si­on ver­lei­hen. Wäh­rend die bis­he­ri­gen Dis­kus­sio­nen um Lösch­pflich­ten der Netz­wer­ke bei Bekannt­wer­den rechts­wid­ri­ger Inhal­te krei­sen, könn­ten die Scha­den­er­satz­for­de­run­gen der Roh­in­gya dazu füh­ren, dass eine Platt­form für Straf­ta­ten ihrer Nut­zer in der rea­len Welt zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wird. Die Kla­ge der Roh­in­gya fällt in eine Zeit, in der die Schat­ten­sei­ten sozia­ler Medi­en in der Öffent­lich­keit breit dis­ku­tiert wer­den. Den jüngs­ten Anstoß haben die Ent­hül­lun­gen der ehe­ma­li­gen Face­book-Mit­ar­bei­te­rin Fran­ces Hau­gen gege­ben. Sor­ge berei­tet die in den Algo­rith­men der Platt­for­men ange­leg­te selek­ti­ve Prä­sen­ta­ti­on von Inhal­ten. Deren die Wahr­neh­mung der Welt ver­zer­ren­de Neben­wir­kun­gen sind als Echo­kam­mer- und Fil­ter-Bubble-Effekt bekannt. Man könn­te sie auch als digi­ta­len Fall­out bezeich­nen. Vie­le sehen einen Zustand erreicht, der unter dem Aspekt der Schutz­pflich­ten des Staa­tes regu­la­to­ri­sches oder legis­la­ti­ves Ein­schrei­ten verlangt.

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